Bewertungen und Kundenmeinungen
myleuchte.com
1.172
Bewertungen
(seit Aufnahme; bei SHOPVOTE)
Social Media Profile
Bewertungen und Kundenmeinungen
myleuchte.com - myLeuchte GmbH
Haus u. Garten - Beleuchtung / Lampen
Unternehmensdaten | 30.611 Profilaufrufe
Unternehmensprofil beansprucht Was bedeutet das?
myLeuchte GmbH
Dr. Koref Straße, 13
3354 Österreich
Bewertungen und Kundenmeinungen
myleuchte.com - myLeuchte GmbH
Haus u. Garten - Beleuchtung / Lampen
aus 200 Bewertungen
bei 2 Bewertungsquellen
SHOPVOTE zieht für die Bewertung des Verkäufers die nachfolgend genannte(n) Bewertungsquelle(n) heran: amazon.de, shopvote.de
Bewertungsquellen
Weitere Informationen
Zahlungsmöglichkeiten
Versanddienstleister
mehr...
Antwort von myleuchte.com am 27.04.2021 :
Guten Tag Frau P., wir bedauern, dass Sie mit der gelieferten Lavalampe zum Preis von 58,98 EUR nicht zufrieden sind. Innerhalb der Artikelbeschreibung weisen wir darauf hin, dass kein Leuchtmittel bei dieser Leuchte enthalten ist. Hier der Link: https://www.myleuchte.com/a-22954 Leider wird bei den meisten unserer Artikel seitens der Hersteller kein Leuchtmittel mitgeliefert. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir keinen Einfluss darauf haben, ob Hersteller ein Leuchtmittel mitliefern. Keinesfalls handelt es sich in Ihrem Fall um ein Spezialleuchtmittel. Vielmehr sind diese Halogenlampen üblicherweise zwischen 2 und 5 EUR erhältlich.
mehr...
Antwort von myleuchte.com am 22.04.2021 :
Guten Tag Fr. K. wir bedauern, dass Sie übersehen haben die offene Rechnung zu begleichen. Gerne haben wir Ihnen zu Ihrer Bestellung vom 1.3. die Rechnung übermittelt. Selbstverständlich ist auf der Rechnung ein Zahlungsziel angeführt. Wir bitten Sie die Rechnung nochmals zu überprüfen, da folgendes Fälligkeitsdatum angeführt ist: Fälligkeitsdatum: 2021/03/22 Sie haben am 23.3. eine Zahlungserinnerung mit einer Nachfrist bis zum 2.4. erhalten. Nachdem auch diese Zahlungsfrist verstrichen ist, wurde seitens unseres Zahlungsdienstleisters der Novalnet AG ein Inkassoauftrag erteilt. In diesem Zusammenhang bitten wir Sie zu beachten, dass der Inkassoauftrag erst nach 7 Wochen ohne Zahlungseingang erteilt wurde.
Antwort von Kunde-2793293 am 22.04.2021 :
1. Die Rechnung kam am 03.03.2021, Rechnungsdatum 02.03.2021 2. Auf der Rechnung ist KEIN Fälligkeitsdatum, dies hat auch die Verbraucherzentrale bestätigt und mir geraten gegen das Inkassoschreiben vorzugehen! 3. Eine Mahnung ist in meinem Postfach nicht zu finden, vielleiocht wäre es respektvoller und sicherer, diese vielleicht künftig schriftlich zu verschicken oder zumindest mit elektronischer Eingangsbestätigung, um Kunden den Erhalt auch möglich bzw. nachweisbar zu machen. Wenn email Postfächer voll sind, kommt nichts an (nur EIN Beispiel) Bleibe bei meiner Bewertung, dies ist keine Art!
Antwort von Kunde-2793293 am 23.04.2021 :
Korrektur-Darstellung Meinerseits! Richtig ist, ich habe die Rechnung übersehen und daher nicht überwiesen. Inkassoschreiben erhalten, ohne vorherige Zahlungserinnerung (es wurde heute auch vom Inkassounternehmen bestätigt, dass keine Mahnungen rausgehen und sie direkt eingeschaltet werden, wenn ein Fälligkeitsdatum verstreicht). Für mich aber immer noch ein No-go so vorzugehen, daher bleibe ich bei meiner schlechten Servicebewertung. Der Fairness halber, habe ich aber Produkt und Lieferung positiv bewertet. Die Aussage, dass kein Fälligkeitsdatum auf der Rechnung war, muss ich aber zurückziehen! Auch das Inkassobüro hat zunächst nichts auf der Rechnung gefunden und wir haben bereits darüber gesprochen, ob es reicht, wenn ich den Rechnungsbetrag zahle (ist schon geschehen, inkl. Zinsen natürlich) aber nach meherer Minuten ist der Dame dann doch ein Datum aufgefallen, inmitten der BIC Daten des Zahlungsempfängers. Doch schon bezeichnend, wenn es einer 4. Person bedarf, um (auf den zweiten Blick) ein Fälligkeitsdatum zu finden. Sie gab zu, dass dies sehr leicht zu übersehen und schlecht platziert ist (hatte sie ja anfangs auch übersehen) aber es steht eines drin. Demnach muss ich mich für meine vorangehende Vereneinung eines Fälligkeitsdatums entschuldigen. Wer Mist baut, muss auch dazu stehen. Nichts desto trotz könnte sich myleuchte.com meiner Meinuing nach überlegen, Ihre Rechnungsdarstellung kundenfreundlicher zu gestalten (für jene, wie mich die nicht minutenlang eine Rechnung nach Zahlungszielen durchleuchten) und ein Mahnprozess ohne Inkassokeule einzuführen. Ist aber nur die Anregung einer verärgerten Kundin.