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Antwort von reifen-anton.de am 26.09.2011 :
JONATHAN vergaß zu erzählen: 1. Er bekam 2 Reifen nachgesendet, weil 2 verloren gegangen waren und wurde gleichzeitig beauftragt, insgesamt nur 4 anzunehmen. 2. JONATHAN hat alle 6 Reifen angenommen und behalten. Wir wollten die 2 zu viel gelieferten wieder abholen, dies wurde mit der Begründung verweigert, wir müssten nachweisen, dass er 6 Reifen erhalten hat. Diese Nachweise vom DPD schriftlich zu erhalten, hat eine gewisse Zeit in Anspruch genommen 3. Als wir sie dann abholen wollten, hatte JONATHAN die Reifen, die uns gehören, verkauft. Warum hat er das hier nicht erzählt? Anstatt uns unser Eigentum zurück zu geben, verkauft er es. 4. Unser Eigentum wurde von JONATHAN verkauft und er beschwert sich über eine Rechnung? Er wollte gern 50 % Rabatt haben! 5. Im Telefonat nach Rechnungsstellung haben wir lediglich deutlich gemacht, dass nach der Rechnungsstellung der ganz normale Ablauf folgt: Bei Nichtbezahlung 3 Mahnungen, danach Inkassobüro. Hier die ganze Geschichte: Von 4 sofort gesendeten Reifen waren zwei beim Paketdienst verloren gegangen. Das kann passieren. Unser Service: Dem Kunden wurden sofort zwei neue Reifen nachgeliefert. So musste er nicht warten und hatte schnellstens seine 4 Reifen. Gleichzeitig wurde er beauftragt, die Reifen „fünf“ und „sechs“ nicht anzunehmen, falls die gesuchten Reifen noch gefunden werden. Trotzdem hat er die Reifen angenommen und behalten, dies erfuhren wir vom Paketdienst. All das ist bei der Sendungsverfolgung des DPD unter folgenden Paketnummern nachvollziehbar: 05258006820489 1. Paket angekommen am 05.04.11 05258006820490 2. Verlorenen gegangenes Paket 01574701688803 3. Paket am 8.4. Nachlieferung angekommen am 08.04.11 05258006841332 neue Nr. für verloren gegangenes Paket angekommen am 14.04.11 Als wir die Abholung veranlassen wollten, wurde uns diese vom Kunden zunächst verweigert. Wir seien in der Pflicht nachzuweisen, dass er 6 statt 4 erhalten hätte. Bis der Nachforschungsauftrag abgeschlossen war und uns die Nachweise vom DPD vorlagen, hat eine gewisse Zeit in Anspruch genommen. Als die zu viel gelieferten Reifen abgeholt werden sollten, wurde dem DPD mitgeteilt, dass die Reifen verkauft worden sind. Der „Kritisierende“ hat also 2 Reifen zu viel bekommen, die er nicht bezahlt hat und diese verkauft. Die Reifen waren unser Eigentum und der Kunde wollte sich damit bereichern. Was wurde jetzt eigentlich vom Kunden kritisiert? -Unsere sofortige Nachlieferung zur schnellen Zufriedenstellung des Kunden? -Der Kunde selbst, der 6 Reifen annahm, obwohl nur 4 bezahlt wurden? -Der Kunde selbst, der ohne Nachweise nicht zugeben wollt, dass er 6 Reifen bekommen hat? -Der Kunde selbst, der sich durch den Verkauf unseres Eigentums bereichern wollte? -Der Kunde selbst, der von den zwei zu viel erhaltenen Reifen, die verkauft hat, nur die Hälfte bezahlen wollte? (Begründung: als Ausgleich) Sieht fast so aus, als wolle sich der Kunde selbst negativ bewerten. Inzwischen hat der Kunde sein Unrecht zugegeben, indem er unsere Reifen, die er verkaufte, bezahlt hat. Deshalb werden wir ihn auch nicht wegen Betruges anzeigen. Sollte jedoch der Kunde, der nicht in der Lage ist, unseren guten Service von seinen negativen Absichten zu unterscheiden weiterhin versuchen, Unwahrheiten über uns zu verbreiten, werden wir ihn wegen Verleumdung belangen. Unsere Erreichbarkeit und Kommunikation wird bei Bewertungen in unserem Portal immer mit 5 oder 4 Sternen eingeschätzt, möglicherweise handelt es sich bei diesem Kunden um einen akustischen Verständnis-Fehler.
Antwort von Jonathan am 26.09.2011 :
"Dem Kunden wurden sofort zwei neue Reifen nachgeliefert. So musste er nicht warten und hatte schnellstens seine 4 Reifen." -Ich selbst als Kunde habe bei DPD(Wilnsdorf) angerufen und die Info bekommen das bei DPD am Lager 2 Reifen ohne Etikett eingegangen sind und habe den Versand über DPD SELBST arrangiert. "Gleichzeitig wurde er beauftragt, die Reifen „fünf“ und „sechs“ nicht anzunehmen, falls die gesuchten Reifen noch gefunden werden." -Ich habe den Händler telefonisch beauftragt das er die Lieferung der Reifen fünf und sechs zurückordern soll. Hierzu habe ich auch Zeugen vorzuweisen. Desweiteren wurden die Reifen nicht von mir angenommen sondern von einem Nachbarn, da wir zu diesem Zeitpunkt gar nicht zuhause waren. "Als wir die Abholung veranlassen wollten, wurde uns diese vom Kunden zunächst verweigert." -eine Abholung in einem Zeitraum von fast 2 Monaten nach der Fehllieferung wurde überhaupt nicht vom Kunden verweigert. FALSCHAUSSAGE! "Bis der Nachforschungsauftrag abgeschlossen war und uns die Nachweise vom DPD vorlagen, hat eine gewisse Zeit in Anspruch genommen."-seit wann dauert so etwas 5 Monate??? "Als die zu viel gelieferten Reifen abgeholt werden sollten, wurde dem DPD mitgeteilt, dass die Reifen verkauft worden sind."-dies konnte er nicht von DPD erfahren, da wir diese Aussage nie an DPD gemacht haben. Sondern einem anderen Lieferanten dem der Händler unsere Daten weitergegeben hatte(Datenschutz?) "Unsere Erreichbarkeit und Kommunikation wird bei Bewertungen in unserem Portal immer mit 5 oder 4 Sternen eingeschätzt"-Bitte erkundigen sie sich zu dieser Aussage in anderen Bewertungen im Internet. Diese Aussage ist ganz klar zu widerlegen! "Sollte jedoch der Kunde, der nicht in der Lage ist, unseren guten Service von seinen negativen Absichten zu unterscheiden weiterhin versuchen, Unwahrheiten über uns zu verbreiten, werden wir ihn wegen Verleumdung belangen."-Drohungen, Beleidigungen???
Antwort von reifen-anton.de am 27.09.2011 :
"Dem Kunden wurden sofort zwei neue Reifen nachgeliefert. So musste er nicht warten und hatte schnellstens seine 4 Reifen." -Ich selbst als Kunde habe bei DPD(Wilnsdorf) angerufen und die Info bekommen das bei DPD am Lager 2 Reifen ohne Etikett eingegangen sind und habe den Versand über DPD SELBST arrangiert. Händlerantwort: Wir haben zwei Reifen nachgeliefert, wieso hätten Sie sonst 6 Reifen, Detektiv zu spielen war somit nicht Ihre Aufgabe, mit dieser Aktion haben Sie den Ärger erst hervorgerufen. "Gleichzeitig wurde er beauftragt, die Reifen „fünf“ und „sechs“ nicht anzunehmen, falls die gesuchten Reifen noch gefunden werden." -Ich habe den Händler telefonisch beauftragt das er die Lieferung der Reifen fünf und sechs zurückordern soll. Hierzu habe ich auch Zeugen vorzuweisen. Desweiteren wurden die Reifen nicht von mir angenommen sondern von einem Nachbarn, da wir zu diesem Zeitpunkt gar nicht zuhause waren. Händlerantwort: Was einmal unterwegs ist, kann man nicht zurückordern, dies müsste auch Ihnen bekannt sein. Die Nichtannahme ist die einzige Möglichkeit und es war Ihr Nachbar, der die Reifen angenommen hat, nicht unserer, klar! "Als wir die Abholung veranlassen wollten, wurde uns diese vom Kunden zunächst verweigert." -eine Abholung in einem Zeitraum von fast 2 Monaten nach der Fehllieferung wurde überhaupt nicht vom Kunden verweigert. FALSCHAUSSAGE! "Bis der Nachforschungsauftrag abgeschlossen war und uns die Nachweise vom DPD vorlagen, hat eine gewisse Zeit in Anspruch genommen."-seit wann dauert so etwas 5 Monate??? Händlerantwort: Natürlich haben Sie von uns verlangt, dass wir nur mit den Nachweisen, dass Sie wirklich 6 Reifen erhalten haben, diese beiden wieder abholen lassen dürfen. "Als die zu viel gelieferten Reifen abgeholt werden sollten, wurde dem DPD mitgeteilt, dass die Reifen verkauft worden sind."-dies konnte er nicht von DPD erfahren, da wir diese Aussage nie an DPD gemacht haben. Sondern einem anderen Lieferanten dem der Händler unsere Daten weitergegeben hatte(Datenschutz?). Händlerantwort: Wir haben diese Information vom DPD erhalten. "Unsere Erreichbarkeit und Kommunikation wird bei Bewertungen in unserem Portal immer mit 5 oder 4 Sternen eingeschätzt"-Bitte erkundigen sie sich zu dieser Aussage in anderen Bewertungen im Internet. Diese Aussage ist ganz klar zu widerlegen! Händlerantwort: Schauen Sie doch einfach auf die Bewertungen in unserem Portal, ob man jemandem glauben sollte, der unser Eigentum zur persönlichen Bereicherung verkauft und sich dann beschwert, wenn er eine Rechnung bekommt, das sollte man den Lesern dieser Bewertung überlassen. Testen Sie uns, dann können Sie sich selbst ein Bild machen. "Sollte jedoch der Kunde, der nicht in der Lage ist, unseren guten Service von seinen negativen Absichten zu unterscheiden weiterhin versuchen, Unwahrheiten über uns zu verbreiten, werden wir ihn wegen Verleumdung belangen."-Drohungen, Beleidigungen??? Händlerantwort: Weder noch! Wir haben Ihnen als Service 2 Reifen nachgesendet, als Sie 6 hatten, haben Sie diese 2 nicht ohne Nachweis zurückgegeben und dann noch verkauft und sich dann noch beschwert, dass Sie eine Rechnung erhalten. Ohne Ihr eigenmächtiges Handeln was das Detektivspiel anbetrifft, wär das alles nicht passier. Wir würden Ihre Kritik verstehen, wenn Sie 4 Reifen bezahlt und nur 2 erhalten hätten. Sie haben aber 4 bezahlt und 6 erhalten, durch Ihre Schuld.
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Antwort von reifen-anton.de am 01.02.2011 :
Bestell-Nr-5024, Kunden-Nr. 55801 Eine einzelne Felge ist immer eine Sonderbestellung. Diese ist nie lagernd, da es nicht möglich ist, dieselbe einzeln an einen anderen Kunden zu verkaufen. Am 05.01.11 um 22.04 Uhr wurde die Felge vom Kunden bei uns bestellt. Wie gesagt, eine Einzelfelge ist nicht lagernd, wurde deshalb speziell beim Werk bestellt. Dieses lieferte wegen dem Feiertag am 06.01.11 und dem Brückentag die Felge am 11.01.11 aus. Das war nicht von uns abhängig und wurde dem Kunden auch mehrfach über Telefonate erläutert. Es hat also trotz Sonderbestellung direkt vom Händler ca. 1 Woche (nicht 2 Wochen) bis zu Lieferung gedauert. Beim Zurücksenden einer Sonderbestellung an den Hersteller bekommen wir den doppelten Versand und zusätzlich 30 % abgezogen. Davon haben wir nur einen Teil weitergereicht. Wenn der Kunde ehrlich wäre, würde er richtig feststellen, dass ihm insgesamt nur 34,00 € (nicht 40€) abgezogen worden, wovon ca. 11,00 € auf den Versand entfallen und nur 20% unseres Abzuges weitergeleitet wurden. Mehr Beitrag können wir zur Besichtigung einer Felge leider nicht leisten. Der Kunde wurde immer auf diese Regularien bei dieser Sonderbestellung hingewiesen.