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Antwort von reifen-anton.de am 16.02.2018 :
Diese Bewertung nicht gerechtfertigt. Der Kunde hat sehr preiswerte Felgen und Reifen zu Kompletträdern zusammengestellt. Diese wurden auf Palette sehr gut verpackt per Spedition zugesendet. Es gab keinerlei Mängel. Die Fotos des Kunden (auf der Rückseite der Felge ist weniger Farbe) wurden dem Hersteller zugesendet. Dem Kunden wurde das Ergebnis mitgeteilt:"Die Qualität der Felgen bewegt sich im normalen Bereich, da die Rückseiten der Felgen aufgrund des Produktionsablaufes nicht mit der gleichen Intensität lackiert werden, wie die Vorderseiten." Weiterhin teilten wir ihm mit, dass es sich an einigen Stellen um Wachs handelt, der zur Montage notwendig ist. Dieser kann einfach abgewischt werden. Weiter haben wir geschrieben: „Wir könnten Ihnen einen Nachlass in Höhe von 15,00 Euro anbieten. Falls Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie natürlich von Ihrem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch machen und die Ware an uns zurückgeben. Bitte beachten Sie dazu unsere AGB. Teilen Sie uns bitte Ihre Entscheidung mit. Vielen Dank! „Der Kunde war mit mit den 15,00 € Kulanzzahlung einverstanden. Warum jetzt diese ungerechtfertigte Bewertung? Was hat das alles mit „Bedienerfreundlichkeit“, Produktsortimet, Preisgestaltung, Bestellabwicklung u.s.w. zu tun? Service und Support ? Wir haben ständig mit dem Kunden kommuniziert. Das können wir am Mailverlauf zeigen.
Antwort von reifen-anton.de am 18.12.2017 :
Die Bewertung und die Begründung sind nicht gerechtfertigt. Es handelt sich um einen Rechtsverstoß. Der Kunde hat das Fahrzeug in unserem System manuell ausgewählt. Er hat entsprechend seiner Eingaben Kompletträder für einen Fiat Ducato Transporter bestellt. Wir haben diese speziell für den Kunden montiert und zugesandt. Nach dem Erhalt hat der Kunde festgestellt hat, dass die Räder nicht an sein Fahrzeug passen. Da dies nicht sein konnte, hat er uns erst dann mitgeteilt, dass es sich um ein Sonderfahrzeug, nämlich um ein Wohnmobil handelte. Für solche Fahrzeuge gibt es keine Gutachten. Es war uns also nicht möglich, den Kunden anders zu beraten und etwas für sein Wohnmobil auszusuchen, weil es uns gar nicht bekannt war. Er konnte trotzdem von seinem Rückgaberecht Gebrauch machen und dies hat er getan.