Ich habe am 01.06.2010 bei MotorLand.net einen Bezin-Rasenmäher gekauft, der am 06.06. geliefert wurde. Bei der ersten Benutzung mussten wir feststellen, dass der Tank des Rasenmähers undicht war. Nach Telefonat mit einem Mitarbeiter des Hauses MotorLand wurde mir ein neuer Versandkarton für den Rasenmäher geschickt, da der ursprüngliche Karton nicht mehr brauchbar war. Mir wurde mitgeteilt, dass es nicht möglich sei, mir einen neuen Rasenmäher zu schicken, sondern dass der ursprüngliche Mäher repariert zurückgeschickt werde. Am 24.06. erhielt ich den Rasenmäher als repariert deklariert zurück, wobei ein mit handschriftlichen Hyroglyphen versehenes Klebeband auf ihm klebte, das wir leider nicht entziffern konnten. Der Mäher sprang jetzt gar nicht mehr an, startete zwar nach ca. 30 Versuchen, ging aber sofort wieder aus, ließ sich also auch nicht mehr in Betrieb nehmen, wobei der Tank diesmal das Benzin hielt. Mit Mail vom gleichen Tag forderte ich die Rücknahme des Mähers und die Rückerstattung des Kaufpreises. Am 25.06. wurde mir mitgeteilt, dass der Rasenmäher abgeholt werde und ich mein Geld zurück erhalte, am 29.06. wurde der Rasenmäher abgeholt. Meine Nachfrage vom 13.07., wo die Rückerstattung des Kaufpreises bleibe, wurde mit Verweis auf die AGBs beantwortet, dass dies innerhalb von 30 Tagen geschehe, die Rücküberweisung sei bereits von der Buchhaltung bearbeitet und werde mit dem nächsten Zahlungslauf erfolgen. Heute, 19.07.2010, erhielt ich eine Email, dass wegen Gebrauchsspuren am Gerät 20 % des Kaufpreises einbehalten würden, mit Verweis auf die AGB, dass man ein Gerät, das man zurückgeben wolle, nicht als sein Eigentum in Betrieb nehmen solle. 20% Wertminderung für den einmaligen Gebrauch eines langlebigen Gutes, dessen Defekt ohne den Gebrauch nicht festgestellt werden konnte! Eine Stunde nach Eingabe dieses Berichtes (Anmerkung von ShopVote.de: Der Bericht auf den hier Bezug genommen wird, wurde in einem anderen Portal veröffentlicht.) ein Anruf eines Mitarbeiters der Firma, dass die Nennung des Namens des Mitarbeiters "Rufmord" sei, man rechtlich prüfen wolle, ob das Zitat der letzten Mail, das ursprünglich im Testbericht stand, zulässig sei und man mich ggf. anzeigen werde.
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