Die Bestellung wurde unter gummi1a (Impressum: Reifen-Anton) am 09.09.2015, 12:46; per Mail bestätigt. Es wird darin mitgeteilt, dass "die Bestellung erhalten und an den Lieferanten weitergegeben wurde. Sie erhalten umgehend eine E-Mail mit den verfügbaren Zahlungsmethoden. Nach Geldeingang wird der Lieferant Ihren Auftrag bearbeiten." Anschließend erfolgte die Mitteilung der Zahlungsmethoden und gemäß Historie wurde 12:46 Uhr die Bestellung per PayPal bezahlt. Anschließend kam eine Mail 15:32 Uhr mit dem Hinweis, dass einige Waren der Bestellung der Bestätigung bedürfen. "Gehen Sie bitte auf den Link um zu sehen, für welche der Waren eine Bestätigung erforderlich ist." Die Bestellung wurde daraufhin gemäß der erfolgten Bestellmitteilung am 09.09.2015, 12:46 Uhr, nochmals bestätigt. Am 14.09.2015, 13:39 Uhr, wurde die Mail empfangen, dass die Ware versendet wurde. Es ist zu bemerken, dass die Ware am 09.09.2015 durch die Fachwerkstatt ausgewählt und durch uns am gleichen Tage bestellt wurde. Die Anlieferung erfolgte in der Fachwerkstatt. Als die Fachwerkstatt die 4 Komplettwinterräder montieren wollte, stellte sie fest, dass die mitgelieferten Schrauben nicht für den bestellten Artikel passend sind. Der unter der Firmierung gummi1a bzw. reifen-anton verantwortliche Inhaber lehnte per Mail eine Klärung des Sachverhaltes ab und verwies darauf, dass die Radschrauben gem. TÜV-Gutachten geliefert werden. Wir sollen die richtigen Schrauben über die Fachwerkstatt kaufen, mitgeliefert wurden Schrauben 14x1,5 Kegelbund und benötigt werden Schrauben 12x1,5 Kugelbund. In der Bestellbestätigung vom 09.09.2015, 12:46 Uhr, ist davon nichts ausgewiesen. Auch erfolgte kein Hinweis, dass für die bestellten Komplettwinterräder nicht die richtigen Schrauben geliefert werden. Abschließend wird "spöttisch" bemerkt, wir sollten die richtigen Schrauben über die Fachwerkstatt besorgen. Aufgrund der Aufrechterhaltung der Mängelanzeige wurde per erneuter Mail vom Inhaber mitgeteilt, dass wir das Recht des Widerrufes gehabt hätten. Das trifft ab so nicht zu, denn in der Widerrufsbelehrung ist ausgewiesen, dass das Widerrufsrecht nicht bei Verträgen bestehe, wenn Waren eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Diese "Gummi"-Einschränkung trifft an sich für jede Bestellung zu, denn diese ist immer auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten. Außerdem wird in dieser Belehrung vorgetragen, dass der Verbraucher für die Rücksendung der Ware mit 72 EUR belastet wird. Wir sind zur Entscheidung gelangt, die Art und Weise des Bestell-und Lieferprozederes durch die zuständige Staatsanwaltschaft prüfen zu lassen.
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