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Antwort von myofficebrand.com am 12.08.2022 :
myofficebrand.com schrieb: Sehr geehrte/r Kunde:innen, Fehler machen wir alle. Richtig ist, das der Gesetzgeber für Privatpersonen ein klares und genau beschriebenes Rückgabe / Umtauschrecht vorsieht. Gewerbliche Kunden, Behörden, Verbände, Indusrtrie etc sind davon ausgeschlossen. Dies ergibt sich aus der höheren, unterstellten Sorgfalt der handelnden Personen. Das ist nun keine Erfindung unserer Marketingabteilung - sondern bestehende Gesetzgebung. Im offenen Austausch andere Kunden vor einer Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben vor unserem Unternehmen zu waren ist daher schon heftig und nicht korrekt. Eine Rückgabe ist, und das haben Sie beschrieben, aber auch bei diesen Kundenkreisen machbar. Hier werden - fairerweise - dann Kosten des Transportes, der Warenprüfung und der Einlagerung kalkuliert und angemessen berechnet. Unter gewissen Umständen können diese Kosten auch gänzlich entfallen. Diese Vorgehensweise ist üblich und angemessen. Wie schon treffend beschrieben möchten man hier im speziellen das Risiko der Warenrücknahme offensichtlich komplett auf den Verkäufer abrechnen. Das Ergebnis wäre eine erheblich höhere Kalkulation der Einzelartikel zu Lasten der Allgemeinheit. Dies hat der Gesetzgeber klar ausformuliert und einen Riegel vorgeschoben. Also ist eine Warnung vor der Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgabe nicht zulässig.. Ein Rückgaberecht besteht daher nicht. Jedoch gibt es unter sprechenden Kaufleuten:innen immer eine Lösung. Die schlechteste Lösung dabei ist der öffenliche, unberechtigte Pranger. Udo Eßer