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gut-dampfen.de - GUT Dampfen
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Antwort von gut-dampfen.de am 06.07.2017 :
Hallo Herr Ali-Murat Karatag Es ist schon eine dreistigkeit von Ihnen ein benutztes , verkratztes Gerät zurückzusenden und auf volle Erstattung zu pochen. Ihnen einen Teil des Kaufpreises zu erstatten war eine Kulanz von mir, die Ihnen laut Gesetz kaum zustand. In den 2 Tagen haben Sie es geschafft, einen Artikel von neuwertig auf Zustand 6/10 zu bringen, Respekt
Antwort von gut-dampfen.de am 29.11.2016 :
Anonym lässt sich viel dummes Zeug schreiben.... so kann ich nicht gegenargumentieren
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Antwort von gut-dampfen.de am 29.11.2016 :
schön anonym, habe den Eindruck das hier Dummheit und Feigheit ein großes Ganzes bilden -
Antwort von gut-dampfen.de am 29.11.2016 :
Warum schreibt an anonym ? weil man Lügt ? weil man nicht zu dem steht was man schreibt ? Ruf mich doch mal an !
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Antwort von gut-dampfen.de am 04.07.2015 :
Hallo Hier sind einige Fakten klarzustellen: Wenn wir betrügerisch handeln würden, stände dem Kunden mit Sicherheit keine Bewertungsfunktion zur Verfügung. Wenn wir betrügerisch handeln würden, hätte der Kunde bestimmt nicht die Möglichkeit per Rechnung oder Paypal zu bestellen. Wenn es den Poststreik nicht gäbe wäre es wohl nicht zu einer Verzögerung gekommen. Die Anonymität des Internets ermöglicht es auch Menschen, die Namensnennung weder den Mut noch die geistigen Möglichkeiten haben solche Pampflete zu schreiben, sich scheinbar geschützt in beleidigender und verunglimpfender Weise zu äussern. Da dem unsäglichen Herrn Giselher B. scheinbar vollkommen entgangen ist das es derzeit zu erheblichen beeinträchtigungen des Versandes Deutschlandweit kommt und er durch die anhaltende Hitze scheinbar nicht Herr seiner Sinne ist - habe ich die Kommunikation mit ihm auf ein sehr geringes Maß reduziert und lasse den Vorgang zu gegebener Zeit dann von unserem Firmenanwalt prüfen.
Antwort von ShopVoter-377147 am 05.07.2015 :
Sehr geehrter Herr Ralf Simson, übersenden Sie einfach die Ware oder erstatten Sie den bereits vor einer Woche erhaltenen Kaufpreis. So einfach ist es, ein zuverlässiger Gewerbetreibender zu sein. Reagieren Sie zukünftig auf Mails, Zuschriften und Anfragen. Nicht erst dann, wenn Sie die korrekte Bewertung für Ihre Unzuverlässigkeit erhalten. Oder wenn ein Käufer wegen Nichterfüllung einfach ganz rechtmäßig seine Zahlung zurück erhalten möchte. Sie haben keinen Anspruch auf Vereinnahmung des Kaufpreises und können dann komplett reaktionslos die Lieferumg der Ware aussitzen. Ihre Schuldzuweisungen an die Steikenden der Post sind lächerlich, denn der Übergang der Ware von Ihrem Shop an das Beförderungsunternehmen wird nicht bestreikt. Der Streik würde also nur die Lieferung betreffen, nicht aber den Zugang der Ware von Ihnen als Händler an DHL. Oder streikt etwa Ihr Shop? In den Fall schließen Sie bitte keine Verträge über Ihr Portal. Sicher haben Sie in der Vielzahl Ihrer Online-Shops einfach den Überblick verloren. Ihre Kunden mit infantilen Drohungen über den "Firmenanwalt" zu bedrohen ist hingegen sicher eine gute Idee. Sicher wollen viele zahlende Kunden statt Lieferung Ihrer bezahlten Ware gerne solches Gedöhns. Vielleicht wegen des Unterhaltungswertes. Ich allerdings nicht. Ich fordere Sie deshalb auch hier noch einmal auf, den Kaufpreis zurück zu erstatten. Befragen Sie mal Ihren Firmenanwalt, der wird Ihnen sicher verklickern, dass Sie dazu verpflichtet sind. MfG Giselher Becker