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funkelkram.de
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Funkelkram
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Antwort von funkelkram.de am 21.11.2022 :
Hallo, vielen Dank für Ihre Bewertung. Ich möchte zu den kritisierten Punkten gerne Stellung nehmen: 1. Sie sagen, dass der Shop Sie ausloggt. Ob Sie eingeloggt bleiben, oder nicht, entscheiden allein Sie selbst über die Einstellungen an Ihrem Endgerät (Computer, Tablet, Smartphone). Dass Sie im Shop angemeldet sind, wird über einen sogenannten Session-Cookie geregelt. Die Gültigkeitsdauer dieser Cookies bestimmen Sie selbst über die Sicherheitseinstellungen. So kann man beim Browser (Internet-Zugriffsprogramm wie Firefox, Edge, Chrome usw.) einstellen, wie lange Cookies gespeichert werden sollen. Ist eingestellt, dass alle Cookies nach dem Schließen des Browsers gelöscht werden sollen, müssen Sie sich beim nächsten Mal im Shop wieder neu anmelden und der Warenkorb ist leer, da dies alles in diesem Cookie gespeichert wird. Bei manchen Browsern ist das so bereits im Standard voreingestellt. Auch Antivirenprogramme und Zusatzprogramme für Browser können dafür sorgen, dass Cookies gelöscht werden. 2. Den Button für die Benachrichtigung dafür, dass ein Artikel wieder verfügbar ist, mussten wir aus rechtlichen Gründen abschalten. Nur dann, wenn Sie vorher ausdrücklich zugestimmt haben, dass Sie von uns eine solche Benachrichtigung erhalten, können wir rechtssicher solche Mails versenden. Wir riskieren eine Abmahnung, die etliche tausend Euro kosten kann, wenn wir diese Funktion - wie viele andere Shops - trotz rechtswidrigkeit dennoch einschalten. Ein weiterer Punkt ist, dass diese Funktion regelmäßig von Hackerbots mit tausenden von fake-emailadressen oder Adressen von Leuten mit gehacktem Computer gefüttert wird und der Shop dann automatisch tausende von Emails versendet. Jede dieser Email kann zu einer Abmahnung führen und gleichzeitig den Shop lahmlegen. Es reicht auch nicht, dass Sie einen Haken setzen, dass Sie mit der Nutzung Ihrer Email für diese Benachrichtung einverstanden sind. Es muss das sogenannte Double opt in Verfahren genutzt werden. Das heißt, jedes mal, wenn Sie eine Benachrichtigung wünschen, müssten wir Ihnen eine Email senden. In dieser Email müssten Sie bestätigen, dass Sie mit der Verwendung Ihrer Emailadresse für die Benachrichtigung einverstanden sind. Sie können die Rechtslage hier nachlesen: https://www.it-recht-kanzlei.de/verfuegbarkeit-benachrichtigung-e-mail-rechtliche-anforderungen.html Es ist leider heutzutage extrem kompliziert geworden, neben guter Funktionalität für den Kunden, gleichzeitig die immer höheren Anforderungen der ständig komplizierter werdenden Rechtslage und der immer ausgefeilter werdenden Hackerangriffe zu berücksichtigen. Herzliche Grüße Roland Meuer Funkelkram.de